Dem Nachweis von Drogen, Medikamenten und Suchtstoffen kommt eine vielfältige und wichtige Aufgabe zu: von der Sucht-Prävention – also der Vorbeugung einer Abhängigkeit von Drogen oder Medikamenten – bis zur Kontrolle einer Therapie.
Wir haben für Sie die Fragen und Antworten zu diesem wichtigen Thema zusammengestellt.
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Fragen:
- Ich habe den Verdacht, dass Menschen in meinem Umfeld Drogen konsumieren – Was tun?
- Ich nehme keine Drogen, werde jedoch zu unrecht verdächtigt, Drogen zu nehmen – wie kann ich mich entlasten?
- Mein Drogen-Konsum liegt lange zurück und ich bin „clean“. Wie gehe ich vor, um das objektiv zu belegen?
- Was ist das besondere Angebot von Labor Limbach?
- Werden meine Daten anonym behandelt und wie ist der Datenschutz gewährleistet?
- Wie gehe ich vor, wenn ich einen Drogen-Test veranlassen möchte? Welche Probe wird benötigt? Wie wird diese Probe eingeschickt?
- Wie sieht ein Test-Ergebnis – ein Befund – aus?
- Welche Erfahrung hat das Labor Limbach? Wer ist mein Ansprechpartner?
- Was sind die Kosten für einen Drogen-Test? Muss ich den Test selbst bezahlen?
- Welche rechtlichen Bedingungen sind zu beachten?
- Fremdwörter-Verzeichnis
Antworten:
1. Ich habe den Verdacht, dass Menschen in meinem Umfeld Drogen konsumieren – Was tun?
Immer wieder kommt es vor, dass man den Verdacht hegt, jemand im eigenen sozialen Umfeld nähme Drogen.
Gerade Eltern können besorgt sein über das Verhalten ihrer Kinder und den Verdacht hegen, dass Drogen-Konsum zugrunde liegt.
Idealerweise kann man diese Unsicherheit beseitigen, indem man im beiderseitigen Einverständnis einen Drogen-Test durchführen lässt.
Ein „negativer Test“ – also ein Test bei dem kein Drogen-Konsum nachgewiesen wurde – stärkt das Vertrauen innerhalb des sozialen Umfelds – insbesondere zwischen Eltern und Kindern.
In diesem Falle ist es sinnvoll, sich – am besten gemeinsam – vertrauensvoll an einen Arzt zu wenden und mit ihm die Möglichkeit eines Drogen-Tests zu besprechen.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
2. Ich nehme keine Drogen, werde jedoch zu unrecht verdächtigt, Drogen zu nehmen – wie kann ich mich entlasten?
Auch dieser Fall ist relativ häufig: man wird verdächtigt, Drogen zu konsumieren und kann diesen Verdacht nicht ausräumen.
Man möchte einen objektiven Beweis vorlegen, der einen von der Unterstellung des Drogen-Konsums entlastet.
Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich an einen Arzt seines Vertrauens zu wenden und mit ihm die Möglichkeit eines Drogen-Tests zu besprechen.
Natürlich ist es in diesem Fall absolut sinnvoll, dass man den Test mit einer sog. „Identitäts-Sicherung“ durchführt. Das heisst, dass man sicher stellt, dass die Probe auch mit Sicherheit von der Person stammt, die getestet werden soll.
Unsere Arzt-Informationen, die wir gerne zuschicken, enthalten hierzu entsprechende Informationen.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
3. Mein Drogen-Konsum liegt lange zurück und ich bin „clean“. Wie gehe ich vor, um das objektiv zu belegen?
Auch hier gilt das unter (2) Gesagte: man möchte einen objektiven Nachweis vorlegen, der einen von der Unterstellung des Drogen-Konsums entlastet.
Besprechen Sie die Möglichkeit eines Drogen-Tests mit dem Arzt ihres Vertrauens und beachten Sie, dass bei der Abgabe der Urinprobe für den Test eine Identitäts-Sicherung durchgeführt werden sollte.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
4. Was ist das besondere Angebot von Labor Limbach?
Die Experten des Labors Limbach haben ein sog. „Drogen-Ausschluss—Programm“ entwickelt, das es erlaubt die gängigen Suchtstoffe in einer Probe zu testen.
Der Test erfasst Heroin und weitere sog. „Opiate“, Haschisch und Marihuana (die sog. „Cannabinoide“), und Kokain, aber auch Amphetamine und Ecstasy. Hier ein Untersuchungs-Profil Beispiel.
Selbstverständlich sind natürlich auch Testungen auf einzelne Substanzen möglich.
Der Test wird an einer Urin-Probe durchgeführt. Die Proben-Gewinnung für den Urin-Test ist also denkbar einfach. Bei Bedarf stellt Labor Limbach dafür Proben-Gefäße zur Verfügung.
Im Labor Limbach wird der Urin dann mit hochmodernen Verfahren auf die verschiedenen Substanzen getestet.
Die Ergebnisse werden dem Arzt übersichtlich in einem Befund mitgeteilt; ein Beispiel für einen Befund finden Sie hier. Eine Kopie des Befundes für den Patienten wird ebenfalls übersendet.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
5.Werden meine Daten anonym behandelt und wie ist der Datenschutz gewährleistet?
Vorausschickend muss erwähnt werden, dass ein Drogen-Test beim Arzt unter die ärztliche Schweigepflicht fällt. Der Arzt wird also den gesamten Vorgang vertraulich behandeln.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass anonym getestet wird. D.h. die Urinprobe wird bei der Abgabe beim Arzt „pseudonymisiert“, d.h. Arzt und Patient geben nicht den wahren Namen der Test-Person an, sondern sie einigen sich auf eine „Verschlüsselung“ mit einem Pseudonym, z.B. einer Zahl. Das Labor Limbach wird dann die Probe unter dem Pseudonym bearbeiten und auch den Befund dem Pseudonym zuordnen und dem Arzt übermitteln.
Für das abschliessende Gespräch kann der Arzt den Befund der Test-Person zuordnen.
Und abschliessend ist noch erwähnenswert, dass bei etwaigen „positiven Befunden“ keine Meldepflicht besteht; d.h. bei dem etwaigen Nachweis eines Drogen-Konsums erfolgt keine Meldung an Dritte, wie z.B. Strafverfolgungs-Behörden.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
6. Wie gehe ich vor, wenn ich einen Drogen-Test veranlassen möchte? Welche Probe wird benötigt? Wie wird diese Probe eingeschickt?
Wenn sie einen Drogen-Test durchführen möchten, wenden Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens. Er wird mit Ihnen das Vorgehen absprechen.
Um das Gespräch mit Ihrem Arzt zu erleichtern und zu eröffnen, haben wir Ihnen ein Formular vorbereitet. Diesen Ausdruck können sie bei Ihrem ersten Arzt-Besuch dem Arzt direkt oder aber dem Praxis-Team vorlegen.
Das Formular erleichtert Ihnen nicht nur die Eröffnung des Gesprächs mit Ihrem Arzt, sondern es enthält Kontakt-Informationen zum Labor Limbach. Auch erlaubt es Informationen für den Arzt zum weiteren Vorgehen hinsichtlich der Proben-Gewinnung und des Proben-Versands anzufordern.
Für den Test wird eine Urin-Probe benötigt. Ein geeignetes Abnahme- und Transport-Gefäß wird dem Arzt auf Anforderung von Labor Limbach zur Verfügung gestellt.
Die Urin-Probe wird vom Kurier-Dienst des Labors Limbach beim Arzt abgeholt und von den Spezialisten des Labors Limbach untersucht.
Das Test-Ergenbis wird dem Arzt als ein ausführlicher schriftlicher Befund mitgeteilt. Ein Beispiel für einen solchen Befund finden Sie hier. Auch erhält der Arzt eine Kopie des Befund-Berichts für Sie persönlich.
Der Arzt Ihres Vertrauens kann den Test auch anonym durchführen, d.h. der Name der Testperson wird nach außen nicht mit der Probe in Verbindung gebracht. Der Arzt wird das Ergebnis dann mit Ihnen besprechen – diese Gespräche fallen unter die ärztliche Schweigepflicht.
Noch einmal zusammen gefasst das Vorgehen, wenn Sie einen Drogen-Test durchführen möchten:
- Drucken sie das Formular aus
- Wenden Sie sich an einen Arzt Ihres Vertrauens und beginnen sie ggf. das Gespräch, indem Sie das ausgedruckte Formular vorlegen
- Der Arzt bespricht das weitere Vorgehen mit Ihnen und wird alles weitere veranlassen
- Mit dem Formular können auch Informationen zur Proben-Gewinnung und zum Transport abgefragt werden
- Sie geben eine Urinprobe ab, die dann vom Praxis-Team des Arztes zusammen mit einem ausgefüllten Anforderungsblatt an das Labor Limbach geschickt und dort untersucht wird
- Der Arzt erhält einen ausführlichen Befund-Bericht inkl. einer Kopie für Sie.
- Wenn der Befund-Bericht beim Arzt vorliegt, besprechen Sie das Ergebnis mit dem Arzt
- WICHTIG: Besprechen Sie auch beim Erst-Gespräch, ob Sie die Untersuchung anonym durchführen lassen möchten und ob sie eine Identitäts-Sicherung wünschen.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
7. Wie sieht ein Ergebnis – ein Befund – aus?
Hier ist ein Beispiel für einen Befund dargestellt, wie ihn der Arzt erhält.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
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Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
8. Welche Erfahrung hat das Labor Limbach? Wer ist mein Ansprechpartner?
Die Spezialisten des Labors Limbach können auf über 20 Jahre Erfahrung mit der Durchführung von Drogen-Tests zurückblicken. Sie sind Mitglieder in den einschlägigen Fach-Gesellschaften und so ständig über die neuesten technischen Entwicklungen informiert.
Das Labor Limbach nimmt regelmäßig mit Erfolg an speziellen Ringversuchen zur Qualitäts-Sicherung teil und ist seit 10 Jahren akkreditiert, wurde also offiziell geprüft und zugelassen für die Durchführung dieser Tests.
Das Labor Limbach führt pro Jahr mehrere zehntausend Drogen-Tests durch.
Ansprech-Parter ist:
Herr Thomas Huber
Leiter Toxikologie
Tel: 06221-3432 134
Fax: 06221-3432 187
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
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Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
9. Was sind die Kosten für einen Drogen-Test? Muss ich den Test selbst bezahlen?
Die Übernahme der Kosten ist von dem Versicherten-Status abhängig. Diese Frage müssen Sie bitte mit Ihrer Versicherung klären. Ihr Arzt kann Ihnen dabei helfen.
Selbstverständlich können Sie den Test auch als sog. „Selbstzahler-Leistung“ durchführen lassen, also selbst bezahlen.
In diesem Fall bekommen Sie eine Rechnung in Höhe von zur Zeit 89,11 € für die Durchführung des eigentlichen Tests inklusive der damit verbundenen ärztlichen Leistungen.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
10. Welche rechtlichen Bedingungen sind zu beachten?
Der Umgang mit Drogen (im juristischen Sprachgebrauch „Betäubungsmitteln“, BtM) ist rechtlich geregelt und fällt unter das sog. „Betäubungsmittel-Gesetz“ (BtMG) und weitere rechtliche Vorschriften.
Hier können und dürfen wir keine Rechts-Auskunft leisten: wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere offiziell rechtsberatende Einrichtung, wenn Sie konkrete rechtliche Fragen haben.
Weiter oben wurde bereits erwähnt, dass die Durchführung des Tests bei Ihrem Arzt unter die ärztliche Schweigepflicht fällt und dass keine Meldepflicht bei etwaigen positiven Befunden besteht.
Bei Problemen innerhalb der Familie kann möglicherweise auch die Familien-Beratungsstellen z.B. der Kommunen, Hilfestellung leisten.
Wo und wie kann ich den Test durchführen lassen?
Info: Labor-Leiter Toxikologie
Th. Huber
Fon: 06221 - 3432 134
Fax: 06221 - 3432 187
11. Fremdwörter-Verzeichnis
Amphetamine
Amphetamine sind synthetische Rauschgifte, die in ihrer Wirkung dem Kokain sehr ähnlich sind. Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Amphetamine#Amphetamine
Cannabinoide
Cannabinoide sind die Inhaltsstoffe der Hanf-Pflanze (Cannabis). Am bekanntesten ist das Tetrahydro-Cannabinol (THC).
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Cannabinoide
Ecstasy
Ecstasy ist eine Sammelbezeichnung für eine Vielzahl synthetischer Rauschgifte auf der Basis von Phenylethylaminen.
Siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Ecstasy
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